Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – Anstalt des öffentlichen Rechts – ist das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes. Aufgabenschwerpunkte sind das einheitliche Immobilienmanagement, die Immobilienverwaltung und der Immobilienverkauf sowie die forst- und naturschutzfachliche Betreuung der Geländeliegenschaften. Bundesweit arbeiten rund 7.000 Beschäftigte für die BImA, verteilt auf die Zentrale – mit Hauptsitz in Bonn – und neun Direktionen sowie auf mehr als 120 Standorte.
Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn, über Bundesgerichte und Forschungseinrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilienmanagement.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Direktion Berlin sucht für den Geschäftsbereich Facility Management Neubau am Arbeitsort Berlin (Mitte) zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Gesellin / Gesellen für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kältetechnik (HLSK) (w/m/d)
(Entgeltgruppe 7 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 7 BBesG, Kennung: BEFN119933, Stellen‑ID: 1145349)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Für den Arbeitsplatz wird eine monatliche außertarifliche Zulage in Höhe von 200 Euro gewährt.
Betreiben von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, insbesondere der Lüftungs- und Kältetechnik unter Einhaltung der technischen Normen und gesetzlichen Vorschriften
Regelmäßige messtechnische Überprüfung der Funktionen der zu betreuenden Anlagen und Systeme vor Ort
Diagnose, Fehlereingrenzung, Reparaturarbeiten sowie Wartungs- und Pflegearbeiten im Rahmen des First-Level-Supports und Aufstellen von Prüf-, Wartungs- und Instandsetzungsberichten
Mitarbeit bei der Überwachung aller technischen Anlagen der Liegenschaft mittels der Gebäudeleittechnik
Begleitung und Hilfestellung bei gesetzlich vorgeschriebenen und für den Betrieb notwendigen Abnahmen und Prüfungen
Allgemeine Bürotätigkeiten
(Die Aufgaben sind mit ganztägigem Stehen und Laufen sowie Heben und Bücken z. T. auch in beengten Betriebsräumen verbunden.)
Qualifikation:
Erfolgreich abgeschlossene Gesellinnen‑/Gesellenprüfung (w/m/d) im Bereich Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kältetechnik
Fachkompetenzen:
Nachweislich mehrjährige Berufserfahrung auf den Gebieten Inbetriebnahme, Service und Betrieb von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit Schwerpunkt Lüftungs- und Kälteanlagen
Erfahrungen in der technischen Betriebsführung und dem Umgang mit CAFM‑Systemen sind wünschenswert
Fähigkeit und Bereitschaft, sich auch in nicht erlernten TGA‑Gewerken Kenntnisse anzueignen und teamübergreifend zu arbeiten
PC-Kenntnisse in den Standardbetriebssystemen- und Anwendungen wie Microsoft Office
Weiteres:
Gründliche, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
Gutes Organisationsgeschick
Gute Auffassungsgabe
Eigeninitiative und Fähigkeit zum kreativen und konzeptionellen Arbeiten
Fähigkeit, auch bei erhöhtem Arbeitsaufkommen selbstständig, gründlich und zielorientiert zu arbeiten
Gute Kommunikationsfähigkeit
Kunden‑/adressatenorientiertes Verhalten und Verhandlungsgeschick
Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kritikfähigkeit und Sozialkompetenz
Gutes Urteilsvermögen
Bereitschaft zur erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen gem. § 10 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz)
Besonderer Hinweis:
Voraussetzung für die Stellenbesetzung des Arbeitsplatzes ist die erfolgreiche erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), in die ggf. auch der/die Ehe‑/Lebenspartner/in einbezogen wird. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich im Vorfeld Ihrer Bewerbung bspw. über das Bundesamt für Verfassungsschutz (www.verfassungsschutz.de).
Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit allen Vorteilen einer großen öffentlichen Arbeitgeberin
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Arbeitszeitgestaltung
Möglichkeit der Anmietung einer Wohnung aus dem Bestand der Wohnungsfürsorge des Bundes
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie umfangreiche Fortbildungsangebote
Betriebliche Altersversorgung
Jahressonderzahlung nach den geltenden tariflichen Bestimmungen
30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
Kurse zur Gesundheitsförderung sowie Vorsorgemaßnahmen
Verkehrsgünstige Lage mit dem ÖPNV
Zuschuss zum DeutschlandJobTicket (DJT)
Dann bewerben Sie sich online bis zum 14. Juli 2024 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1145349.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Sturmat unter der Telefonnummer +49 30 3181‑1204 oder per E-Mail (bewerbung-berlin@bundesimmobilien.de) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Dittrich unter der Telefonnummer +49 30 319982‑220.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.