Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach § 16 SGB VIII (m, w, d)
Kennziffer: 091/2025
Wer wir sind:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abteilung Jugend und Gesundheit - Jugendamt -
Was Sie bei uns verdienen können:
Entgeltgruppe: S17 TV-L
Wann Sie bei uns starten könnten:
ab sofort
- unbefristet -
Wie viel Sie bei uns arbeiten könnten:
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung ist möglich
Koordination der Angebote der Familienförderung
Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung der Familienförderung
Bezirkliche und regionale Qualitätsentwicklung sowie Sicherung einheitlicher Ziele und Standards
Beratung und Anleitung der Regionalteams zu den Aufgaben nach §16 SGB VIII
Sicherung von Finanzen für §16 SGB VIII im Haushalt des Jugendamtes
Akquise von Drittmitteln
Initiieren von Projekten zu §16 SGB VIII
Fachliche Beratung von Projekten zu §16 SGB VIII
Vertretung des Arbeitsbereiches nach außen
Mitarbeit in bezirklichen Gremien
Mitarbeit in überbezirklichen Gremien
Verknüpfung von Angeboten der Familienförderung mit Angeboten der bezirklichen Frühen Hilfen
Kontakt und Koordination von bezirklichen Aufgaben im Rahmen des Einsatzes von Stadtteilmüttern
Initiieren von Selbsthilfe und ehrenamtlicher Arbeit in Bezug auf Familienförderung
Fördern von Selbsthilfe und ehrenamtlicher Arbeit in Bezug auf Familienförderung
Entwicklung familienbildender und familienberatender Angebote an bezirklichen Standorten in enger Zusammenarbeit mit den Regionen
Förderung familienbildender und familienberatender Angebote an bezirklichen Standorten in enger Zusammenarbeit mit den Regionen
Öffentlichkeitsarbeit (Internet, Print, Social Media)
Mitwirkung und bezirkliche Umsetzung von Sonderprogrammen (Bund, Länder, Stiftungen)
Anleiten und Ausbilden des sozialpädagogischen Nachwuchs
Tarifbeschäftigte:
Sozialarbeiter_in/Sozialpädagoge_in (Diplom oder Bachelor) mit staatlicher Anerkennung
oder
sonstige_r Beschäftigte_r mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen
Hinweis:
Eine mindestens kompetente und fachkundige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift entsprechend dem Sprachniveau C1des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER) wird vorausgesetzt.
Qualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Berufserfahrungen etc. können nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese auch mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.
Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das „Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen“ (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die „Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB)“ beantragen. Bitte fügen Sie dann Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.
Qualifizierungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erlangt wurden, müssen mit einem Nachweis über die Gleichwertigkeit belegt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusiver aller Urkunden, Leistungsnachweise, etc. sind grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Professionelle und anonyme Beratung im Bereich Mental & Corporate Health durch das Fürstenberg Institut
Umfangreiche Angebote in den Bereichen Gesundheitsmanagement und Fortbildung während der Dienst- und Arbeitszeit, z.B. 1 Stunde Sport/Woche, auch bei externen Anbietern
Nutzung eines umfangreichen Fortbildungsangebots in der Dienstzeit, auch während der Probezeit, u.a. beim zentralen Bildungsdienstleister des Landes Berlin, der Verwaltungsakademie Berlin
Wir leben Vielfalt! (Unterzeichnung der Charta #positivarbeiten der Deutschen Aidshilfe, Bezirkliches Inklusionskonzept, Frauenförderplan)
Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ von ADFC und EU (Bronze)
Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und individuellen Arbeitszeitgestaltung
30 Tage Erholungsurlaub und arbeitsfrei am 24. und 31. Dezember
Ein vergünstigtes Jobticket bzw. eine Hauptstadtzulage
Eine Jahressonderzahlung
VBL (Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes)