
Referent/-in Compliance Produkte und Dienste (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 30.06.2026)
Referent/-in Compliance Produkte und Dienste (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 13 TVöD bzw. bis A 14 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 192 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat SG 5 - Vertragsmanagement in der Abteilung Steuerung umfasst alle Aufgaben des klassischen Vertragsmanagements wie die Rechtsprüfung sowie Finanz-, Lieferanten- und Produkt-, Risiko-, Service- und Vertragsmanagement. Das Aufgabengebiet Rechtsprüfung begleitet Prozesse und steht für Rechtsfragen im Bereich NdB beratend zur Verfügung.
Was Sie erwartet
- Sie verantworten die Umsetzung von rechtlichen und regulatorischen Vorgaben im Produkt- und Servicemanagement:
- Sie fungieren als Ansprechperson und vertreten den Aufgabenbereich nach innen und außen.
- Sie bereiten Grundsatzentscheidungen vor, stimmen sie ab und treffen sie.
- Sie erstellen Rahmenvorgaben und Regelungen.
- Sie beraten und unterstützen das Fachreferat hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Entwicklung und Definition neuer Produkte.
- Ferner bearbeiten Sie weitere juristische Fragestellungen außerhalb des Produkt- und Servicemanagements:
- Dabei analysieren, bewerten und präsentieren Sie umfassende juristische Sachverhalte und erstellen Lösungsvorschläge und Expertisen.
- Sie verfassen rechtliche Stellungnahmen und entwickeln strategische und grundsätzliche Vorgaben.
Was Sie mitbringen
- Sie verfügen über das Erste und Zweite juristische Staatsexamen mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 14 Punkten.
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Umfassende Kenntnisse rechtlicher Regelungen zum Datenschutz und zur Barrierefreiheit
- Grundverständnis über kaufmännische und haushaltsrechtliche Anforderungen
- Technisches Verständnis für den Netzbetrieb
- Kenntnisse der Produkte der Netze des Bundes
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
