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Bürosachbearbeitung Rechtsangelegenheiten und Datenschutz (m/w/d)

Bürosachbearbeitung Rechtsangelegenheiten und Datenschutz (m/w/d)

locationFehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin, Deutschland
remoteTeilweise Homeoffice

Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder

Wir suchen für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit/Vollzeit) in Berlin eine:

Bürosachbearbeitung Rechtsangelegenheiten und Datenschutz (m/w/d)

Wir bieten:

  • sinnstiftende Aufgaben
  • mobiles Arbeiten
  • flexible Arbeitszeiten
  • gute Entwicklungsmöglichkeiten
  • Verbeamtungsmöglichkeit

Wir zahlen:

  • Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. bis A 9m BBesO
  • BDBOS-Zulage (128 Euro)
  • Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

Wir leben:

  • Gleichberechtigung
  • Work-Life-Balance
  • Vielfältigkeit
  • Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wer wir sind

Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.

Der Stabsbereich 3 – Regelkonformität – ist das zentrale Justitiariat der BDBOS. Es unterstützt die Hausleitung und alle Fachbereiche durch Beratung bei rechtlichen Fragen.

Was Sie erwartet

Geschäftszimmertätigkeiten für den Stabsbereich 3 und die behördliche Datenschutzbeauftragte:

  • Sie übernehmen die Verantwortung für sämtliche Geschäftszimmertätigkeiten und fungieren als zentrale Ansprechperson.
  • Sie bearbeiten den Posteingang und -ausgang, überwachen Fristen und führen Wiedervorlagen.
  • Sie organisieren Abläufe des Referates, unterstützen Mitarbeitende bei ihren (allgemeinen) Aufgaben und bereiten Besprechungen sowie Veranstaltungen vor.
  • Sie erstellen Unterlagen, Präsentationen und Schreiben, recherchieren relevante Sachverhalte und führen Beschaffungen sowie die Rechnungsbearbeitung durch.

Unterstützung der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

  • Sie beschreiben und modellieren die Geschäftsprozesse der behördlichen Datenschutzbeauftragten und schreiben das allgemeine Datenschutzkonzept der Bundesanstalt fort.
  • Sie beraten die Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO oder sonstigen Datenschutzvorschriften.
  • Sie bereiten Ersuche von betroffenen Personen an den/die Datenschutzkoordinator/-in vor.

Was Sie mitbringen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

  • Rechtsanwaltsfachangestellte/-r (mit der Mindestnote 2,4) oder
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement (mit der Mindestnote 2,4).

Zudem müssen Sie praktische Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren im geforderten Aufgabenbereich nachweisen. Insbesondere Personen mit spezieller Berufserfahrung im Bereich Datenschutz werden bevorzugt berücksichtigt.

Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen:

  • Im Bereich Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • In der öffentlichen (Bundes-)Verwaltung
  • In den Funktionsweisen von IT-Systemen und Software

Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Bundesverwaltungsdienst nachweisen und sich mindestens im Statusamt A 7 befinden. Wir haben Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.

Wie Sie sich bewerben

  • Bewerbungsfrist: 15.03.2026
  • Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
  • Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
  • Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!

Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Sicherheitsüberprüfung

Die BDBOS ist eine Behörde in einem lebenswichtigen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsempfindlichen Informationen und Einrichtungen arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.

Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher je nach Verwendung nach den §§ 8 - 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.

Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und keine Bindungen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben. Mitarbeitende der BDBOS unterliegen außerdem, sofern aufgrund der Art der durchgeführten Sicherheitsüberprüfung anwendbar, den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.

Art des Abschlusses

  • Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss

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