
Bürosachbearbeitung Personalbetreuung (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 22.10.2025)
Bürosachbearbeitung Personalbetreuung (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 6 TVöD
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 128 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
In Ihrem künftigen Referat „Personalbetreuung“ werden alle Maßnahmen durchgeführt, die bei der Betreuung von Kolleginnen und Kollegen in der BDBOS anfallen. Hier geht es beispielsweise um Aufgaben im Zusammenhang mit Einstellungen, Verbeamtungen, Höhergruppierungen, Umsetzungen, Genehmigung von Nebenbeschäftigungen und viele Dinge mehr, die Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte in der BDBOS berühren. Arbeiten Sie gerne eng mit anderen Menschen zusammen? Liegt Ihnen die Organisation von Aufgabenbereichen? Dann bewerben Sie sich!
Was Sie erwartet
- Sie werden das Team der Personalbetreuung als Bürosachbearbeiterin oder Bürosachbearbeiter tatkräftig unterstützen.
- Sie fordern Arbeitszeugnisse und Beurteilungen an und entwerfen diese ggf.
- Sie bereiten die Einstellung von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten vor.
- Sie verfassen und erarbeiten Beteiligungsvorlagen für den Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung und entwerfen Schreiben, Urkunden und Bescheide nach inhaltlicher Prüfung der Kolleginnen und Kollegen aus der Sachbearbeitung.
- Sie entwerfen Auflösungs- und Änderungsverträge und stellen Bestätigungen zu bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnissen aus.
- Sie beachten Wiedervorlagen und überwachen Fristen.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau für Bürokommunikation (oder ähnliche Qualifikation mit mind. 1 Jahr praktischer Berufserfahrung im beschriebenen Tätigkeitsfeld)
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Berufserfahrung in der Büroorganisation und im Sekretariatswesen
- Berufserfahrung in der Personaladministration
- Kenntnisse der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnisse im TVöD, ArbG, BGleiG, BPersVG, BBG, BLV, SBG IX in Auszügen
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss