Über uns
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet sie durch eigene Behörden (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV). Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im einzelnen durch folgende Bundesgesetze geregelt:
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) hat als Hauptaufgaben die Sicherung des Verkehrsweges Wasserstraße sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Zur Sicherung des Verkehrsweges gehören beim WSA Brandenburg:
Zur Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs gehören beim WSA Spree-Havel
Daneben nimmt das WSA Spree-Havel für seinen Zuständigkeitsbereich noch die Eigentümerinteressen des Grundvermögens der Bundesrepublik Deutschland wahr.
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