Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist eine teilrechtsfähige Einrichtung der Zahnärztekammer Berlin. Ihr Vermögen wird gesondert und streng getrennt von dem der Kammer verwaltet, das Versorgungswerk wird von eigenen Organen geleitet. Das VZB bleibt dabei ein Teil der auf landesgesetzlicher Grundlage fußenden „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, der Zahnärztekammer Berlin.
Das Versorgungswerk erbringt seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten auf Antrag und nach Vorliegen der satzungsgemäßen Voraussetzungen neben der Alters- und Berufsunfähigkeitsrente, Hinterbliebenenrente, Leistungen aus dem Versorgungsausgleich, Kapitalabfindungen, Zuschüsse zu Rehabilitationsleistungen sowie die Erstattung und Überleitung von Beiträgen.
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