Geschichte
Im Land Berlin werden die freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung gem. § 61 Nr. 1 und 2 StGB im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV) vollzogen.
Das KMV wurde zum 1. August 1996 als eine nachgeordnete Einrichtung der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales gegründet.
Seit dem 1.Januar 2001 ist es ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlin, der nach wie vor der zuständigen Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nachgeordnet ist.
Aktuelle Zahlen
Das KMV hat 541 ordnungsbehördlich genehmigte Betten. Diese verteilen sich auf 7 Abteilungen an zwei Standorten.
Die Besonderheit des “Modells” des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind.
Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt “eingekauft”.
Die gesamten Aufwendungen betragen in 2021 67.735.229,- € für durchschnittlich 757 Patienten (Stand 31.12.2021).
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