Mitarbeiter
10
Branche
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht als Arbeitgeber

Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow

Aufgaben

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Sie geht Beschwerden von betroffenen oder Antrag stellenden Personen nach und berät Verantwortliche sowie informationspflichtige Stellen in Brandenburg.


Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger

Wer annimmt, dass Behörden und Unternehmen in Brandenburg nicht richtig mit den eigenen personenbezogenen Daten umgehen, kann sich jederzeit an die Landesbeauftragte wenden. Brandenburgerinnen und Brandenburger können sich bei ihr auch über Datenschutzverstöße in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union beschweren. Außerdem setzt sie sich dafür ein, dass jedermann das Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen wahrnehmen kann. Diese Unterstützung ist kostenfrei.


Beratung der Verwaltungen und Unternehmen

Um den Datenschutz von Anfang an sicherzustellen, berät die Landesbeauftragte die Landesregierung, Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Brandenburg haben, im Umgang mit personenbezogenen Daten. Öffentliche Stellen beraten wir zudem zur Umsetzung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes. Der Umfang der Beratungstätigkeit steht unter dem Vorbehalt beschränkter Kapazitäten unserer Dienststelle.


Begleitung von Projekten und Rechtssetzungsvorhaben

Zu Entwürfen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Datenschutz oder Informationszugang betreffen, nimmt die Landesbeauftragte Stellung, um ihre Anliegen frühzeitig einbringen zu können. Wenn der Landtag oder die Landesregierung sie damit beauftragt, erstellt sie Gutachten und führt Untersuchungen durch. Die Landesbeauftragte kann sich zudem jederzeit an den Landtag wenden und steht den Abgeordneten für Anfragen zur Verfügung. Außerdem begleitet sie die Einführung umfangreicher technologischer Verfahren in der Landes- und Kommunalverwaltung und beobachtet die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.


Aufsichtsbehörde für Datenschutz und Akteneinsicht

Die Landesbeauftragte kontrolliert brandenburgische Verwaltungen und Unternehmen mit Sitz im Land Brandenburg bei der Datenverarbeitung. Zu Prüfzwecken haben ihre Beschäftigten ungehinderten Zugang zu den verantwortlichen Stellen. Diese sind verpflichtet, Fragen der Landesbeauftragten zu beantworten sowie, falls mildere Mittel keine Abhilfe schaffen, Anweisungen zur Beseitigung von Mängel zu befolgen. In ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung nicht öffentlicher Stellen ist die Landesbeauftragte außerdem zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Datenschutzes. Sie legt dem Landtag, der Landesregierung und der Öffentlichkeit jährlich einen Tätigkeitsbericht vor. Gegenüber öffentlichen Stellen im Land Brandenburg übt die Landesbeauftragte darüber hinaus die Kontrolle der Umsetzung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes aus. Stellt sie Verstöße dagegen fest, so beanstandet sie diese gegenüber den verantwortlichen Stellen.


Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden

Die Landesbeauftragte arbeitet mit den national und international für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständigen Behörden zusammen. Auf dem Gebiet des Datenschutzes stehen dabei die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Europäische Datenschutzausschuss im Vordergrund. An EU-weiten Kooperationsverfahren zwischen den Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten ist die Landesbeauftragte in Fällen grenzüberschreitender Datenverarbeitungen beteiligt. Auf dem Gebiet der Akteneinsicht konzentriert sich ihre Zusammenarbeit mit den übrigen Kontrollbehörden auf den Austausch im Rahmen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland.






Jobs 0

Direkt in Deinen Posteingang

Sobald ein neuer Job von Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht eingestellt wird, schicken wir Dir eine Mail.

Es gelten die Nutzungsbedingungen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.
Suchagenten-Benachrichtigung

Kontakt

Firmensitz

Hit Counter