
Logopädin/Logopäde in der Beratungsstelle für Sprachbehinderte (m/w/d)
Reinickendorf - in Berlin ganz oben.
Wo Fuchs und U-Bahn sich Guten Tag sagen.
Wirken Sie aktiv am Leben und der Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks mit.
Sie. Wir. Gemeinsam!
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Soziales und Gesundheit - Gesundheitsamt sucht ab dem 01.08.2026, unbefristet, eine/einen
Logopädin/Logopäden in der Beratungsstelle für Sprachbehinderte (m/w/d)
Entgeltgruppe gem. TV-L: E9a
Stellenbezeichnung: Logopädin/Logopäde
Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden
(Eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.)
Ihre Aufgaben
sind u.a. folgende:
- Mitarbeit in einem multiprofessionellen Team bestehend aus Logopädin/Logopäde, Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Physiotherapeutin/Physiotherapeut, Ärztin/Arzt, Psychologin/Psychologe, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter sowie Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Geschäftszimmer
- Untersuchung von Kindern mit Verdacht auf Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen sowie Untersuchung der sprachlichen Entwicklung von Kindern mit Sprach- und Teilleistungsstörungen und Mehrfachbehinderungen
- Beratung der Eltern und Bezugspersonen
- Beratung von Fachpersonal anderer Institutionen und Vernetzung
- Interdisziplinäre Fallbesprechung und aktive Mitwirkung im multiprofessionellen Team
- Befunddokumentation und Anfertigung fachlicher Stellungnahmen
- Multiplikatorenschulungen zu verschiedenen Themen der Sprachentwicklung und –förderung
- zuständig für alle Berliner Bezirke.
Eine Hospitation vor Ablauf der Bewerbungsfrist ist ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil, welches Bestandteil der Stellenausschreibung ist und für die Dauer dieser Veröffentlichung im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden kann. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Ihr Profil
umfasst:
Abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Logopädin/Logopäde mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin/Logopäde.
Ein Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern (nur Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden) oder eine vorliegende medizinische Kontraindikation gemäß den geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes ist erforderlich.
Ein kollegiales Arbeitsklima
Parkplatz
Gesundheitsmanagement
Gute Verkehrsanbindung
Flexible Arbeitszeiten
Firmenticket
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bewerbungsunterlagen:
- aussagekräftiges Anschreiben unter Angabe der Kennzahl 2026-213-67896
- Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos, ein Foto ist nicht erforderlich)
- Nachweise über die geforderten Qualifikationen
- aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse
- ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
- WICHTIG: Bitte fügen Sie einen Impfnachweis Masern (Kopie vom Impfbuch inkl. Deckblatt) bzw. ein Immunitätsnachweis Masern den Bewerbungsunterlagen bei.
Auskünfte:
Fachabteilung: Frau Lenz, Tel. 030/90294-4010 (org.) bzw. Frau Schwerdtfeger, Tel. 030/90294-5019 (fachl.).
Personalmanagement: Herr Wartenberg, Tel. 030/90294-2095.
- Wir schätzen und fördern die Vielfalt und Chancengleichheit und heißen daher Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Behinderungen, dem ethnischen Hintergrund, der Religion und Weltanschauung oder der sexuellen Orientierung willkommen. Insbesondere Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleichwertiger Qualifikation werden schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen bevorzugt eingestellt sowie Menschen mit Migrationshintergrund in besonderem Maße berücksichtigt.
- Erwartet wird eine sichere Sprachverwendung in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 des GER.
- Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis einzureichen bzw. dessen Erstellung zu veranlassen.
- Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen bitten wir einen Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.
