
Leitung der Serviceeinheit Personal (m/w/d)
Reinickendorf - in Berlin ganz oben.
Wo Fuchs und U-Bahn sich Guten Tag sagen.
Wirken Sie aktiv am Leben und der Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger unseres Bezirks mit.
Sie. Wir. Gemeinsam!
Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin; Abteilung Finanzen, Personal und Bürgerdienste; Serviceeinheit Personal sucht ab dem 01.01.2026, unbefristet, eine
Leitung der Serviceeinheit Personal (m/w/d)
Besoldungsgruppe: A15
Stellenbezeichnung: Magistratsdirektor/in
Vollzeit mit 40 Wochenstunden
Die Übertragung der Aufgaben erfolgt zunächst gem. § 97 LBG auf Probe! Die Gestaltung der persönlichen Rechtsstellung richtet sich nach dem Beamtenrecht.
Die Serviceeinheit Personal besteht aktuell aus den folgenden Fachbereichen:
- Personalservice
- Personalmanagement
- Ausbildung und
- Wissensmanagement.
Ihre Aufgaben
sind u.a. folgende:
Wahrnehmung der Führungsaufgaben mit Ergebnisverantwortung für die Leitung der Serviceeinheit Personal.
Formalrechtliche Funktionen:
- Vertreter/in der Dienststelle gemäß § 9 Absatz 1 PersVG Bln;
- Dienst- und Weisungsrecht gegenüber den Dienstkräften der Serviceeinheit Personal, Dienstrecht gegenüber den Dienstkräften des Büros der Bezirksverordnetenversammlung und der Beschäftigtenvertretungen;
- Direkte/r Ansprechpartner/in für die Beschäftigtenvertretungen;
- Stellvertretende/r Vertreter/in der Dienststelle in der Trägerversammlung, Mitglied im Ausschuss Personalvertretungsangelegenheiten und Beisitzer/in der Einigungsstelle.
Leitungsaufgaben:
- Koordination und Steuerung der Serviceeinheit Personal;
- Entscheidung von Grundsatzfragen im Themenbereich Personal;
- Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung für den Bereich Personal und daraus ableitend Fertigung von Informationsschreiben und Durchführung von Veranstaltungen für die Abteilungen.
Fachaufgaben:
- Fertigung von Stellungnahmen zu RdB-Vorlagen, zu Anfragen des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Rechnungshofes von Berlin, des Rats der Bürgermeister und von Senatsverwaltungen.
Weitere Informationen finden Sie im Anforderungsprofil, welches Bestandteil der Stellenausschreibung ist und für die Dauer dieser Veröffentlichung im beigefügten PDF unter „weitere Informationen“ eingesehen werden kann. Es gibt detailliert wieder, welche fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen die Stelle erfordert und ist außerdem Grundlage für die Auswahlentscheidung.
Ihr Profil
umfasst:
die Laufbahnbefähigung sowie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bewerbungsunterlagen:
- aussagekräftiges Anschreiben unter Angabe der Kennzahl 2026-016-62962
- Lebenslauf (tabellarisch und lückenlos, ein Foto ist nicht erforderlich)
- Nachweise über die geforderten Qualifikationen
- aktuelle dienstliche Beurteilungen bzw. Arbeitszeugnisse
- ggf. eine Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht
Auskünfte:
Fachabteilung: Herr Zamzow, 90294 2017 (für organisatorische und fachliche Fragen)
Personalmanagement: Frau Dammenhayn, 90294 2093
- Anerkannte schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Die ausgeschriebene Stelle gehört zu einem Bereich in dem Frauen unterrepräsentiert sind. Deshalb sind deren Bewerbungen besonders erwünscht. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.
- Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, welche die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich gewünscht.
- Erwartet wird eine sichere Sprachverwendung in Wort und Schrift auf dem Niveau C1 des GER.
- Bei mehr als 6 Bewerbungen erfolgt ggf. ein Vortest. Das Bestehen ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren.
- Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist eine aktuelle Beurteilung bzw. ein Arbeitszeugnis einzureichen bzw. dessen Erstellung zu veranlassen.
- Im Auswahlverfahren entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Bei ausländischen Abschlüssen bitten wir einen Nachweis der Gleichwertigkeit einzureichen.
Art des Abschlusses
- Abgeschlossene Berufsausbildung / Lehrabschluss
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
