Die Stiftung verfolgt den Zweck, das Wohlfahrtswesen zu fördern. Sie konzentriert sich dabei vornehmlich auf:
- Die komplexe Rehabilitation von Menschen aller Altersklassen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen an der Teilhabe
- Die Prävention von Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen
- Die Betreuung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen
- Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die besonderer Zuwendung bedürfen
Diese Anliegen verwirklicht die Stiftung insbesondere auf dem Wege der Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen, die
- die komplexe, vor allem die beruflich – soziale Rehabilitation ermöglichen
- verschiedene Formen des Wohnens praktizieren
- Familien entlastende wie Familien begleitende Dienste leisten
- die Freizeit gestalten
der Durchführung von
- partnerschaftlichen Erfahrungsaustauschen für den o. g. Personenkreis im In- und Ausland
- fachlichen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, auch in Kooperation mit anderen Organisationen oder Partnern
- wissenschaftlichen Veranstaltungen, evtl. einer Beteiligung an anderen
der Vergabe von
- Forschungsaufträgen
- Stipendien
Die Stiftung wird weiterhin tätig, indem sie
- Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften beschafft, vor allem der Tochtergesellschaften oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften öffentlichen Rechts, insbesondere den gemeinnützigen Tochtergesellschaften, zur Verwendung von steuerbegünstigten Zwecken zur Verfügung stellt sowie Räume und Grundstücke anderen steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere den Tochtergesellschaften, zur Benutzung für deren steuerbegünstigte Zwecke überlässt
Die Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost ist keine fördernde Stiftung. Eine Vergabetätigkeit an private Personen und Familien liegt nicht im Rahmen der satzungsmäßigen Tätigkeit der Stiftung Rehabilitstionszentrum Berlin-Ost.
Die Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht
Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke