
Sachgebietsleitung Endgeräte- und Diensteentwicklung (m/w/d)
Werden Sie Teil der BDBOS, der Netzbetreiberin des Bundes und der Länder
Wir suchen ab sofort unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit in Berlin (Bewerbungsfrist: 12.12.2025) eine
Sachgebietsleitung Endgeräte- und Diensteentwicklung (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsmöglichkeit
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 14 TVöD bzw. bis A 14 BBesO
- BDBOS-Zulage (i.H.v. bis zu 192 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier.
Ihr künftiger Bereich:
… ist das Referat Endgerätekonzeption. Hier werden die konzeptionellen Grundlagen zur Nutzung mobiler Endgeräte für den Digitalfunk im Hinblick auf künftige breitbandige Kommunikationsnetze gesetzt und damit für die sichere und einsatzlagenadäquate Kommunikation der Einsatz-, Sicherheits- und Rettungskräfte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland gesorgt.
Sie leiten das Sachgebiet „Endgeräte- und Diensteentwicklung“ und übernehmen hier eine wichtige Rolle, um die Endgerätelandschaft im Digitalfunk BOS zu modernisieren und die Grundlagen für die Erschließung breitbandiger Endgeräte zu legen und Maßstäbe zu setzen.
Was Sie erwartet
- Als Sachgebietsleitung „Endgeräte- und Diensteentwicklung“ übernehmen Sie die fachliche Führung von aktuell fünf Mitarbeitenden.
- Sie erstellen in diesem Bereich Konzepte, Planungshandbücher und Leistungsbeschreibungen für die künftige Erschließung und Nutzung breitbandiger Endgeräte.
- Sie arbeiten zudem in abteilungsübergreifenden Projekten, bearbeiten komplexe Problemstellungen und wirken bei Grundsatzentscheidungen mit.
- Sie sind unsere Ansprechperson für die Endgeräteentwicklung für Bund, Länder, Hersteller/Lieferanten sowie für die Fachbereiche der BDBOS.
- Sie leiten Arbeits- und Expertengruppen bzw. Workshops im Rahmen der Gremienstruktur.
Was Sie mitbringen
- Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder gleichwertig) in einer:
- Ingenieurswissenschaftlichen Fachrichtung (bspw. Elektro- /Nachrichtentechnik)
- und eine mindestens 3-jährige nachgewiesene praktische Berufserfahrung im beschriebenen Aufgabenfeld
- Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- praktische Erfahrung in der Entwicklung und Konzeption von Endgeräten (Funkgeräte und Leitstellen) für den Digitalfunk BOS
- Kenntnisse über den Aufbau des BOS-Digitalfunknetzes sowohl bezogen auf die Messtechnik und die eingesetzten Netzelemente als auch auf deren Parametrierung
- Fachkenntnisse im Mobilfunkbereich (z. B. TETRA, GSM und LTE)
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter (des höheren technischen Dienstes) bewerben, haben wir Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal!
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
Die BDBOS ist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in die BDBOS werden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabei ggf. mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei der BDBOS. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende der BDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32 SÜG aufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
Art des Abschlusses
- Abschluss Hochschule / Duales Studium / Berufsakademie
Berufserfahrung
- Mit Berufserfahrung (mehr als 3 Jahre)
